Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 03/2002

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle
von Atelier R. & H. Schlegelmilch (im folgenden Schlegelmilch Photography genannt) durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen, auch im Ausland.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots von
Schlegelmilch Photography durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, daß Schlegelmilch Photography diese
schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch
für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von Schlegelmilch Photography.

II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital
übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, daß es sich bei dem von Schlegelmilch Photography gelieferten Bildmaterial um
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 UrhRG handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen,
die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von Schlegelmilch Photography, und zwar auch in dem Fall, daß
Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu
geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials
betreffen, sind innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als
ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen
gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige
Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu
dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-
s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im
Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung
ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Schlegelmilch Photography. Das
gilt insbesondere für:
- eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden
Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
- jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
- die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B.
magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi, Disketten,
Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
- jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen
Datenträgern,
- jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen
elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
- die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die
zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur
Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung
von Schlegelmilch Photography gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert
oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht
auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist darüber hinaus nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des von Schlegelmilch Photogra-phy vorgegebenen Urhebervermerks.

IV. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils
aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht
sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III
3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-und Laborkosten, Modellhonorare,
Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß IV. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und
gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout-
und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR
75,-- pro Aufnahme an.
5. Das Honorar ist spätestens binnen 3 Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung
keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Nach Eintritt des
Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen, soweit sich aus dem Gesetz kein höherer Zinssatz ergibt
und/oder Schlegelmilch Photography insoweit ein höherer Schaden entsteht. Eine Aufrechnung oder die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten
Forderungen des Kunden zulässig.
6. Schlegelmilch Photography ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss auf die unter vorstehenden Ziffern 1
bis 3 aufgeführten Honorare, insbesondere auf die unter vorstehender Ziffer 3 beispielhaft aufgeführten Kosten
und Auslagen zu erheben. Dieser Vorschuss ist mit Zugang der Vorschussrechnung sofort fällig, spätestens
jedoch fünf Tage nach Rechnungsdatum.

V. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden (vorbehaltlich der
Berechnung von Blockierungsgebühren ab dem 15. Tag ohne vorherige Mahnung); beizufügen sind zwei
Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung von Schlegelmilch
Photography.
2. Überläßt Schlegelmilch Photography auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat
der Kunde das Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von
Schlegelmilch Photography schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher
Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum
Eingang bei Schlegelmilch Photography.

VI. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne schriftliche Zustimmung von Schlegelmilch Photo-graphy erfolgten)
Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch plaziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein
Aufschlag in Höhe von 100% des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.V.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
- EUR 0,50 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
- EUR 1,-- pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für zerstörtes oder abhandengekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne daß Schlegelmilch
Photography die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
- EUR 50,-- pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
- EUR 100,-- pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
- EUR 1.500,-- pro nicht wiederholbarem Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung und dem Umfang der weiteren
Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Grundsätzlich bleibt beiden Vertragsparteien der Nachweis vorbehalten,
daß ein höherer bzw. geringerer Schaden eingetreten ist.
5. Als beschädigt gelten auch solche Dias, die durch den Einsatz technischer Hilfsmittel (z.B. Anti-Newton-
Spray) verschmiert, deren Rahmen zerbrochen oder die darauf angebrachten Barcodes vertauscht oder unlesbar
gemacht wurden.
6. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Angabe,
welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
7. Durch diese Zahlungen gemäß Ziffer VI. werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII.
1. Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins
Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine
sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch
am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

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